Es kommt in letzter Zeit gehäuft vor, dass Müllfahrzeuge in zugeparkten Straßen nicht an- bzw. einfahren können. Die Folge ist, dass die Mülltonnen in den betroffenen Straßen nicht geleert werden können bzw. der zuständige Fahrer unter erheblichem Mehraufwand persönlich und zu Fuß die Mülltonnen aus den betroffenen Straßenteilen zur Leerung an eine geeignete Stelle stellt. Auch der Freiwilligen Feuerwehr ist im Rahmen von Bewegungsfahrten aufgefallen, dass es aufgrund falsch parkender Fahrzeuge in manchen Straßen eng wird und sie in manche Straßen gar nicht erst einfahren können.
Die Straßenverkehrsordnung verlangt, dass mindestens eine freie Durchfahrtsbreite von mindestens 3,05 m freigehalten werden muss. Auch im Bereich von Einmündungen und Kreuzungen gilt in einem Bereich von fünf Metern ein Parkverbot, um größeren Fahrzeugen die Einfahrt zu ermöglichen.
Bitte beachten Sie, dass Feuerwehrfahrzeuge ebenso wie Müllfahrzeuge erheblich mehr Platz benötigen als ein Pkw. Dies gilt nicht nur auf geraden Strecken, sondern erst recht in Kurven und an Einmündungen. Problematisch kann es auch werden, wenn in einer an sich schon engen Straße abwechselnd auf der linken und auf der rechten Straßenseite geparkt wird. Denn hierdurch kann es sein, dass die Feuerwehr hier nicht oder nur sehr langsam weiter kommt. In diesem Zusammenhang weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass das Parken auf dem Gehweg nur dort erlaubt ist, wo es durch das Verkehrszeichen 315 StVO oder durch separate Markierungen angeordnet ist. Parken vor und in Feuerwehrzufahrten, sowie auf Hydranten, Wasserschiebern und anderen Schachtdeckeln ist verboten.
Denken Sie daran, richtig parken kann Leben retten!
Symbolfoto
Quelle: Bayerischer Rundfunk/Berufsfeuerwehr Fürth
Markt Emskirchen, 05.07.2017 - js