Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Wie vor einigen Wochen bereits vorangekündigt: Die Abfallgebühren müssen für die Zeit ab 1. Januar 2025 neu kalkuliert und festgesetzt werden. Die letzte Anpassung erfolgte Anfang 2022. Wir greifen dabei auf die Expertise eines Fachbüros zurück. Wir rechnen dabei in Drei-Jahreszyklen. Dies hat den Vorteil, dass die Abfallgebühren über die letzten drei Jahre, trotz spürbarer Preissteigerungen, in vielen Bereichen konstant geblieben sind und sich so, bis dato, keine Kostensteigerung für Sie ergeben hat. Jetzt schlägt allerdings die Inflation der letzten Jahre, vor allem verursacht durch den Krieg in der Ukraine, auch auf die Preise in
der Abfallwirtschaft durch.
Dabei muss man wissen: Die Abfallwirtschaft ist eine sogenannte „kostendeckende Einrichtung“. Das heißt, die Ausgaben müssen durch die Einnahmen in diesem Bereich vollumfänglich gedeckt werden. Der Gesetzgeber lässt also nicht zu, dass die Müllgebühr durch den allgemeinen Haushalt des Kreises bezuschusst werden kann. Durchaus berechtigt, denn es sollen Szenarien unterbunden werden, in denen Kreistage etwa nicht in die Sanierung einer weiterführenden Schule investieren, um so die Abfallwirtschaft finanzieren zu können.
Insofern müssen wir alle, die Mülltonnen vor die Haustür stellen, die Kosten der Müllentsorgung, über Gebühren, vollends decken. Und diese Kosten sind in den letzten drei Jahren leider massiv angestiegen. So lag die Inflation im Bereich der Logistik & Entsorgung für den Zeitraum 2022 bis 2024 bei über 28 Prozent. Gestiegene Treibstoffkosten, massiv gestiegene Personalkosten, Mautgebühren, höhere Fuhrparkkosten und vieles andere mehr. Ganz konkret auf unseren Landkreis bezogen: Die Müllabfuhr für Rest-, Bio-, und Sperrmüll wurde von uns bereits im Frühjahr europaweit ausgeschrieben. Ergebnis: Ab 1. Januar 2025 kostet
uns diese Leistung jährlich etwa eine Millionen Euro mehr. Anderes Beispiel: Die Umsetzung des sogenannten „Brennstoffemissionshandelsgesetzes“ bezieht erstmals seit Anfang 2024 auch Müllverbrennungsanlagen mit ein, was künftig ebenfalls unmittelbar auf die Gebühren durchschlagen wird. Bereits 2025 wird diese
Bepreisung um weitere 22 Prozent steigen, sodass allein der CO2-Preis ab 2025 mit Zusatzkosten von ungefähr 400.000 Euro zu Buche schlagen wird – Tendenz steigend. Schließlich haben wir aktuell viele Investitionen in unsere Entsorgungsinfrastruktur vor der Brust, die einfach sein müssen: Ausbau der Deponie in Uffenheim, Abdeckungskosten in Dettendorf, Errichtung einer neuen Werkstatt und so weiter. Kurzum: Wir müssen die Gebühren anheben. Uns bleibt gar nichts anderes übrig. Erstens, weil die Kosten stetig auflaufen oder bereits aufgelaufen sind, und zweitens, weil wir die Kosten rechtlich zwingend umlegen müssen.
Vor diesem Hintergrund haben wir eine Arbeitsgruppe gebildet, die intensiv sämtliche Varianten einer Erhöhung durchgespielt hat. Denn, auch wenn wir nichts an der eigentlichen Erhöhung ändern können, so ist es dennoch unser Ermessen, wie wir die Kosten umlegen. Auf alle Tonnengrößen gleich? Oder nach dem Grundsatz: Je größer die Tonne, desto günstiger? Oder doch eher: Wer weniger Müll verursacht muss auch weniger bezahlen? All dies haben wir in einer parteiübergreifenden Arbeitsgruppe intensiv durchgespielt und erörtert. Dabei sei gleich gesagt: Die eine richtige Lösung gibt es dabei nicht. Es gibt gute Argumente
für die eine, wie für die andere Variante.
Im Ergebnis haben wir uns letztlich dafür entschieden, nahezu gleichmäßig die Kosten auf alle Tonnengrößen zu verteilen. Bis dato wurden die 1.100 l-Tonnen überproportional entlastet. Zulasten der kleineren Tonnen. Warum diese Anpassung? Das Verursacherprinzip soll in Zukunft mehr in den Vordergrund rücken, insbesondere sollen durch die neue Struktur diejenigen, die mehr Müll produzieren, verursachergerecht auch stärker belastet werden. Langfristig ist das Ziel eine umweltgerechtere Kreislaufwirtschaft zugunsten von Abfallvermeidung und Mülltrennung – ohne die betroffenen Haushalte damit zu überfordern. Am Ende
des Tages bedeutet all dies, dass ein Durchschnittshaushalt mit einer 120-l-Tonne, und jährlich 15 Leerungen, ab 2025 rund 70 Euro per anno mehr zahlen muss. Glauben Sie mir: Gerne hätte ich Ihnen diese Kostensteigerung erspart, steigen doch überall die Preise. Der Rahmen ist jedoch leider so.
Vielleicht noch ein Satz zur Vergleichbarkeit mit anderen Landkreisen: Dies ist ungemein schwierig. Denn jede Ausgangslage ist anders. Ist es ein großer Landkreis mit mehreren Einrichtungen und langen Transportwegen? Oder eher ein kompakter mit nur einer Deponie? Stehen gerade Millioneninvestitionen in die Entsorgungsanlagen an, oder kommen diese erst in der Zukunft? All das macht ein Vergleichen schwierig. Durch die Gebührenerhöhung sind wir nun jedenfalls eher in das obere Drittel in Franken gesprungen. Wir sind uns allerdings sicher, dass wir in der nächsten Kalkulationsrunde, Mitte 2027, dann weniger stark an der Kostenschraube werden drehen müssen.
Da fällt nun, zugegebenermaßen, der Sprung zu meinen Weihnachtsgrüßen schwer.
Dennoch möchte ich Ihnen gerade in unruhigen Zeiten wie diesen ein friedliches, ein besinnliches und ein schönes Weihnachtsfest wünschen. Die Weihnachtszeit steht mit Kerzenschein und dem Weihnachtsstern für Licht und Hoffnung.
In diesem Sinn noch eine gute Adventszeit, frohe Weihnachten und einen guten Start in das neue Jahr.
Ihr
Christian von Dobschütz
Alle Informationen gibt es auch in der YouTube-Playlist "Aus Amt & Kreis" im Kanal von Frankens Mehrregion
Markt Emskirchen, 15.11.2024 - js