Markt Emskirchen

Seitenbereiche

Volltextsuche

Seiteninhalt

Landrat: Aus Amt & Kreis

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Wochen im August sind vielfach die schönsten des Jahres: Urlaubszeit, lange Biergartenabende und eine gewisse Entschleunigung des Alltags. Ich hoffe, Sie können diese Zeit genießen. Und obgleich wir uns im Hochsommer befinden, richten sich unsere Planungen im Landratsamt bereits vollends auf den Herbst und Winter aus. So zum Beispiel auch in der VHS. Das Herbst-/Wintersemester 2024/25 steht in den Startlöchern. Seit dem 22. August 2024 können Sie sich für die neuen Kurse (über die Homepage www.vhs-nea-bw.de, per Mail, Brief/Karte oder Fax) anmelden. Ein vielfältiges Angebot an neuen und altbewährten Kursen wartet darauf, von Ihnen entdeckt zu werden. Außerdem ergeben sich durch die Überarbeitung der Homepage einige neue Vorteile für Sie, welche das Buchen einfacher und komfortabler machen. Probieren Sie es einfach mal aus! Wie hat es der deutsche Aphoristiker Gerhard Uhlenbruck einmal augenzwinkernd formuliert: „Man lernt nie aus: Aus diesem Satz sollte man lernen.“

Themensprung! In den ersten Tagen meiner Amtszeit habe ich mich eingehend mit dem Thema „Flüchtlingsunterbringung“ beschäftigt. Welche Unterbringungen gibt es, wie ist der gegenwärtige Zuwanderungsstrom, welche Quote müssen wir nach dem Schlüssel der Regierung von Mittelfranken künftig im Landkreis erfüllen? Unsere Position als Landratsamt ist dabei nicht ganz einfach: Auf der einen Seite müssen wir, als untere Verwaltungsbehörde des Freistaats die uns zugetragene Aufgabe der Unterbringung der ankommenden Flüchtlinge wahrnehmen. Auf der anderen Seite wissen wir natürlich um die hohe Sensibilität, die in dieser Frage in der Bevölkerung vorherrschend ist. Gerade weil dem aber so ist, ist es mir ein Anliegen, die ankommenden Asylbewerber möglichst in kleineren, dezentralen Einrichtungen über den gesamten Landkreis unterzubringen. Außerdem versuche ich dabei auf Sorgen und Gegebenheiten vor Ort, so gut es eben geht, einzugehen. In Dietersheim sollen daher im Regelfall künftig nur bis maximal 50 Personen untergebracht werden. Die anderen 50 der vertraglich gesicherten 100 Unterbringungsplätze halten wir als Puffer vor, für den Notfall und krisenhafte Zustromsituationen, wie wir diese im Herbst 2023 erlebt haben. Wir nutzen also 50 Plätze als „Regelplätze“ und 50 als „Notplätze“. Auf diese Weise schaffen wir Flexibilität im System und können im Bedarfsfall auch die Unterbringung in Scheinfeld spürbar entlasten. Des Weiteren soll in Burghaslach die anvisierte Belegung der zusätzlich aufgebauten Unterkunft auf rund 30 Personen begrenzt werden (statt der möglichen Höchstbelegung von 45). Aufgrund der Nähe zum dortigen Kindergarten soll in dieser Unterkunft zudem eine vornehmliche Unterbringung von Frauen und Kindern erfolgen – was im Übrigen auch für Schauerheim gilt. All jenen, die zum Gelingen der Aufgaben der Unterbringung und Integration beitragen, möchte ich herzlich danken. Ich versuche das Themenfeld „Migration“ weiterhin so sensibel wie möglich zu behandeln und nehme die vorhandenen Sorgen und Ängste wahr und ernst. 

Auch kein ganz erfreuliches Thema ist aktuell die Kalkulation der Abfallgebühren für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2025. Unsere Deponien und Verwertungszentren im Kreis sind sogenannte „kostendeckende Einrichtungen“. Das heißt, die Kosten müssen durch die einzunehmenden Gebühren komplett gedeckt werden. Eine Subventionierung der Müllgebühren durch den allgemeinen Haushalt des Landkreises ist also nicht zulässig. Und da die Energie- und Personalkosten seit 2022 erheblich gestiegen sind, werden wir um eine deutliche Erhöhung der Müllgebühren nicht umhinkommen. Leider. Freilich hätte ich Ihnen gerne bessere Nachrichten überbracht. Gegenwärtig ist ein Kalkulationsbüro mit der Gesamtaufnahme und Berechnung beauftragt, nachdem eine Arbeitsgruppe des Kreistags bereits eine politische Gesamtbewertung vorgenommen hat. 

Noch zwei kurze Informationen zum Abschluss: 
· Zusammen mit dem staatlichen Bauamt haben wir die Gutenstettener „Unfallkurve“ begutachtet, die unlängst einmal mehr Schauplatz eines furchtbaren Unfalls war. Kurzfristig wird dort nun ein sehr auffälliges Schild auf die bestehende Gefahr hinweisen. Mittelfristig soll eine bauliche Kurvenentschärfung für Abhilfe schaffen. 
· Eine kleine Delegation aus Kommunalpolitikern war dieser Tage in Kirchheim bei München, um Anregungen für die Landes-gartenschau 2027 zu sammeln. Weniger als 1.000 Tage sind es noch bis zu diesem „Leuchtturm“ in Bad Windsheim. 
 
Ich wünsche Ihnen eine schöne Sommerzeit und alles Gute. Bis zur nächsten Ausgabe!
Ihr Christian von Dobschütz

 

Markt Emskirchen, 30.08.2024 - js

Kontakt

Wappen Emskirchen

Markt Emskirchen
Erlanger Str. 2
91448 Emskirchen

Telefon: 09104 8292-0
Telefax: 09104 8292-19
E-Mail schreiben