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Finanzhilfen der Bay. Staatsregierung - Hochwasser

Finanzhilfen der Bayerischen Staatsregierung für Hochwassergeschädigte

Pressemitteilung des Landratsamtes NEA vom 21. 07.2021:

Soforthilfen und finanzielle Mittel aus dem "Härtefond" können beantragt werden

Soforthilfen "Haushalt/Hausrat" und "Ölschäden an Gebäuden"

Aufgrund der extremen Regenfälle und der hierdurch verursachten großflächigen Hochwasserlage galt über das Wochenende vom Freitag, 9. Juli 2021 bis zur Aufhebung am Sonntag, 11. Juli 2021 der von Landrat Helmut Weiß ausgerufene Katastrophenfall im Landkreis.

Absehbar war, dass in der Folge dieser Ereignisse erhebliche Schäden im gesamten Landkreis entstanden sind, weshalb sich Herr Landrat Weiß bereits unmittelbar am darauffolgenden Montag, 12. Juli 2021 mit einem Schreiben an Herrn Ministerpräsidenten Dr. Söder wandte und um unbürokratische finanzielle Unterstützung für die Geschädigten im Landkreis bat.

Gestern in den späten Abendstunden und heute in den frühen Morgenstunden erhielt das Landratsamt die notwendigen Informationen zur gestarteten Finanzhilfeaktion, womit nun auch Geschädigte im Landkreis entsprechende Soforthilfen, in Form der Soforthilfe "Haushalt/Hausrat" und der Soforthilfe "Ölschäden an Gebäuden", gewährt werden können.

Soforthilfe "Haushalt/Hausrat": Die Soforthilfe richtet sich an private Haushalte, die durch die Naturkatastrophe im Juli 2021 einen Schaden erlitten haben. Empfänger der Soforthilfe können sowohl Mieter als auch selbstnutzende Eigentümer eines Anwesens sein. Nachdem im Landkreis der Abschluss einer Elementarversicherung grundsätzlich möglich ist, beträgt die Höhe dieser Soforthilfe grundsätzlich 2.500 Euro.

Soforthilfe "Ölschäden an Gebäuden":
Die Soforthilfe dient der Beseitigung durch das Hochwasser entstandener Ölschäden an privat genutzten oder nicht gewerblich vermieteten Wohngebäuden. Empfänger der Soforthilfe können Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte privat genutzter oder nicht gewerblich vermieteter Wohngebäude sein. Nachdem im Landkreis der Abschluss einer Elementarversicherung grundsätzlich möglich ist, beträgt die Höhe dieser Soforthilfe grundsätzlich 5.000 Euro.

Die seitens des Freistaates Bayern mitübersandten notwendigen Antragsformulare für die beiden Soforthilfen (Antragsformular "Ölschäden" wird derzeit überarbeitet und wird nachgereicht) können unten heruntergeladen werden.

Die ausgefüllten und unterschriebenen Anträge auf Soforthilfe können entweder postalisch (Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Konrad-Adenauer-Str. 1 in 91413 Neustadt a.d.Aisch), per E-Mail an kreisfinanzverwaltung(at)kreis-nea.de oder per Fax an 09161 92-1060 bei der Kreisfinanzverwaltung des Landratsamtes eingereicht werden.

Anträge sind spätestens bis zum 30. September 2021 einzureichen, später eingehende Anträge können grundsätzlich keine Berücksichtigung mehr finden. Für weitere Auskünfte steht den Bürgerinnen und Bürgern die Kreisfinanzverwaltung des Landratsamtes unter den Rufnummer 09161 92-1201 oder 09161 92-1202 zur Verfügung.

Finanzielle Mittel aus dem "Härtefond"

In Fällen, in denen existenzgefährdende Schäden eingetreten sind, besteht die Möglichkeit zum Erhalt von Notstandsbeihilfen aus dem sog. "Härtefond". Diese Mittel stellen keine Schadensersatzleistungen dar, sondern dienen zur Sicherstellung, dass Betroffene nicht in ihrer Existenz gefährdet sind.

Zum Erhalt finanzieller Mittel aus dem Härtefond muss ein umfangreicheres Verfahren durchlaufen werden, im Rahmen dessen unter anderem entsprechende Kostenvoranschläge einzureichen sind und eine Prüfung unter anderem von Einkommens- und Vermögensverhältnissen zu erfolgen hat.

Der Antrag für Notstandsbeihilfen aus dem Härtefond steht ebenfalls unten zum Herunterladen.

Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag kann entweder postalisch (Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Konrad-Adenauer-Str. 1 in 91413 Neustadt a.d.Aisch), per E-Mail an kreisfinanzverwaltung(at)kreis-nea.de oder per Fax an 09161 92-1060 bei der Kreisfinanzverwaltung des Landratsamtes eingereicht werden.

Für weitere Auskünfte steht den Bürgerinnen und Bürgern die Kreisfinanzverwaltung des Landratsamtes unter den Rufnummer 09161 92-1201 oder 09161 92-1202 zur Verfügung.
 
Weitere Informationen sowie Antragsformulare finden Sie hier auf den Seiten des Landratsamtes NEA.

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