7-Tages-Inzidenz an drei Tagen in Folge über 200
Ab Donnerstag, 22. April 2021, 0:00 Uhr gelten folgende Regelungen:
- Treffen mit einer weiteren Person über 14 Jahren außerhalb des eigenen Hausstandes ist erlaubt (wie bisher)
- Nächtliche Ausgangssperre von 22:00 Uhr bis 5:00 Uhr (wie bisher)
neu:
- Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe untersagt. 2Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Versicherungsbüros, Pfandleihhäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, der Verkauf von Presseartikeln, Tierbedarf und Futtermitteln sowie der Großhandel.
Die Abholung vorbestellter Waren in vom Äffnungsverbot betroffenen Ladengeschäften ist unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzvorschriften zulässig (click & collect)
Den Wortlaut der Öffentlichen Bekanntmachung des Landratsamtes NEA finden Sie unter: https://www.kreis-nea.de/uploads/tx_news/2021_04_20_oeffentliche_Bekanntmachung_UE_200.pdf
Diese Regelungen gelten vorerst bis auf Weiteres. Das Landratsamt wird umgehend informieren, sobald sich Änderungen ergeben.
Voraussetzung hierfür ist, dass der Inzidenzwert des Landkreises mindestens an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 200 unterschreitet.
Markt Emskirchen, 20.04.2021 - js