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Landkreis NEA - Inzidenzwert überschritten

Auf Grundlage der durch das Robert-Koch-Instituts veröffentlichten Zahlen hat das Landratsamt nunmehr festgestellt, dass diese Schwelle mit einem Inzidenzwert von 204,9 (RKI, Stand 1.12.2020, 00.00 Uhr) am
01. Dezember 2020 überschritten wurde.

Somit treten gemäß den rechtlichen Vorgaben der Verordnung bereits ab 02. Dezember 2020 zusätzliche Maßnahmen im Landkreis in Kraft:

  • Märkte zum Warenverkauf mit Ausnahme des Verkaufs von Lebensmitteln im Rahmen regelmäßig stattfindender Wochenmärkte sind untersagt.
  • Der Unterricht in Präsenzform ist in Musikschulen und Fahrschulen untersagt.
  • An allen Schulen ist ab der Jahrgangsstufe acht durch geeignete Maßnahmen wie insbesondere durch Wechselunterricht sicherzustellen, dass auch im Unterricht zwischen allen Schülern und Lehrkräften ein Mindestabstand von 1,5 m durchgehend eingehalten werden kann; ausgenommen sind die Abschlussklassen, sowie Schulen zur sonder-pädagogischen Förderung. Da die Umstellung auf Wechselunterricht mit den notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen eine gewisse Organisationszeit erfordert, kann diese bis zum 3.12.2020 erfolgen.

Die genannten Maßnahmen gelten zusätzlich zu den bisherigen allgemeinen Corona-Regelungen.

Die Maßnahmen enden erst durch Anordung des Landratsamtes. Das Landratsamt kann die Maßnahmen je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens aufheben, vorausgesetzt der Landkreis unterschreitet 7 Tage in Folge den Wert von 200 Neuinfektionen innerhalb von 7 Tagen je 100.000 Einwohner.

 

Öffentliche Bekanntmachung des Landkreis NEA zur 9. BayIfSMV

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